ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

Alle Angaben über Ausführungen, Gewichte und Abmessungen sind annähernd und unverbindlich. Konstruktionsänderungen und Verbesserungen behalten wir uns ohne vorherige Ankündigung vor. Maschinen oder Teile werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen. und müssen in einwandfreiem Zustand sein.

  • Die Gutschrift versteht sich um 15 % niedriger als der damalige Einkaufspreis.
  • Die Rücklieferung geht zu Lasten des Absenders (Kunde).
     

VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.


PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNG

Skontoabzüge sind nicht zulässig, solange fällige Verbindlichkeiten aus anderen Rechnungen offen stehen. Diskontspesen, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Verpackung. Der Käufer hat die Zahlung entsprechend der vereinbarten Zahlungsziele zu leisten; soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, hat die Zahlung binnen 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jedem Abzug zu erfolgen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entschlossenen Verträge beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.


VERSAND

Etwaige Transportschäden müssen in Gegenwart von Zeugen (Frächter) oder Sachverständigen festgestellt werden. Bei nicht unverzüglich gerügten Verlade- und Transportmängeln übernimmt der Spediteur keine Haftung der Transportschäden. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“. Unsere Lieferung gilt mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur als erfüllt. Die Verladung und der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch bei Lieferung „frei Empfänger“ bzw. „frei Bestimmungsort“, „frachtfrei bis...“ oder dgl. Zubehöre ohne Frachtanteilangabe verstehen sich „ab Werk“ sofern sie nicht bei Neuanschaffung der Maschine mitgeliefert werden.

 

LIEFERFRISTEN UND VERZUG

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Einzelheiten des auszuführenden Auftrages. Wir übernehmen keine Haftung für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen seitens unserer Vorlieferanten.


GARANTIE

Der Hersteller garantiert die von ihm hergestellten Produkte für die Dauer von 12 Monaten ab Rechnungsdatum, mit Ausnahme der Produkte, die vom Hersteller als Verschleißteile deklariert sind. Während der Garantiedauer verpflichtet sich der Hersteller zum kostenlosen Ersatz derjenigen Teile, die von der eigenen technischen Abteilung als unter Garantie fallend anerkannt werden. Lohn- und Transportkosten sind ausgeschlossen. Unter diese Garantie fallen von vornherein nicht Geräte:

  • an denen Änderungen vorgenommen,
  • die nicht in vorhergesehenen Einsätzen arbeiten,
  • die bei Auftreten eines Defektes weiterhin eingesetzt wurden.

Der Hersteller lehnt jede Verantwortung ab für Folgekosten bei unter Garantie stehenden Geräten wie z. B. Verdienstausfall, Folgeschäden usw. . Aus buchhalterischen Gründen werden alle Ersatzteile im Augenblick des Versandes berechnet, auch Garantieteile. Nach Anerkennung eines Garantieantrages wird eine Gutschrift ausgestellt. Der Besteller muss defekte Teile auf seinen Kosten ans Werk zurück schicken.
 

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